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WENN ES ZEIT WIRD ZU GEHEN...

 

ROHS RICHTLINIE – WELCHE LEUCHTEN SIND AB WANN VOM VERBOT BETROFFEN
 

GRUNDLAGEN UND FOLGEN DES VERBOTS


RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen.


Die Ökodesign-Verordnung der EU 2019/2020 bildet die Grundlage für das Ende der Leuchtstoffröhren.


Im Genauen geht es dabei um die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln.


Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und die Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist verboten.


Bis dato gab es Ausnahmen für T5- und T8-Leuchststofflampen, Kompaktleuchtstofflampen
und Lampen mit besonderem Zweck.


Anfang des Jahres wurden diese im Anhang III definierten Ausnahmeregelungen jedoch geändert. Demnach wird die Produktion vieler Leuchtstofflampen
verboten.